sofortige Änderungen bei Zweitspielrechten Junioren

Der NFV hat neue Anträge Zweitspielrecht mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.

Zur Saison 2026/2027 treten einige umfassende Änderungen beim Jugend-Zweitspielrecht, insbesondere im Bereich der Junioren, in Kraft.

Da sich das Zweitspielrecht für Junioren aufgrund der Änderungen nun in mehreren Punkten deutlich vom Zweitspielrecht für Juniorinnen unterscheidet, werden künftig separate Antragsformulare für Junioren und Juniorinnen verwendet. Zudem ist im Antragsformular für Junioren ab sofort eine der drei vorgesehenen Zusatzvoraussetzungen gem. § 12 der NFV Jugendordnung auszuwählen.

Als Anhang ist der neue Antrag auf Zweitspielrecht der Junioren angehängt. Dieser ist ab sofort zu verwenden.

Für Rückfragen zur Anwendung der neuen Regelungen zum Zweitspielrecht stehen ich euch selbstverständlich auch weiterhin gerne zur Verfügung.

Bernhard Priebe

Kreisjugendausschuss

Tel.: 0176 / 84 69 83 78