Schiedsrichter
Kreisleistungsprüfung
Egal in welcher Leistungsklasse Schiedsrichter eingesetzt werden und unabhängig davon, wie alt sie sind, alle (und zwar auf Kreis-, Bezirks- oder Landesebene) müssen einmal im Jahr eine Leistungsprüfung ablegen.
Diese Prüfung findet zum Ende einer jeden Saison statt. Sie ist unter anderem Grundlage für die Verlängerung des Schiedsrichterausweises.
Die Einladungen zu dieser Prüfung werden vom Bezirksschiedsrichterlehrwart versandt.
Während die theoretische Prüfung sowohl auf Kreis- und Bezirksebene 30 Fragen umfasst, liegt der wesentliche Unterschied bei der Bezirks-Leistungsprüfung im praktischen Bereich:
Bei den Kurzstrecken werden sechs Sprints á 40 Meter mit einer Pause von höchstens 90 Sekunden zwischen den Sprints (Zeit zum Zurückgehen) absolviert.
Die geforderten Zeiten
- 6,2 Sekunden in allen sechs Sprints für Herren
- 6,8 Sekunden in allen sechs Sprints für Frauen
Überschreitet eine Schiedsrichterin/ein Schiedsrichter bei einem der sechs Versuche die geforderte Zeit, kann sie/er unmittelbar nach Sprint sechs einen weiteren Versuch absolvieren.
Bei zwei gescheiterten Versuchen gilt der Test als nicht bestanden.
Bei der Langstrecke handelt es sich um Intervallläufe.
Im Wechsel sind eine 150 Meter Sprintstrecke und eine 50 Meter Gehstrecke (Ruhephase) vorgegeben.
Es gibt 20 Durchgänge, was zehn Runden, also einer Stecke von 4000 Metern, entspricht.
Mindestens acht Runden sind für die Meldung als Bezirksligaschiedsrichter erforderlich.
Von den Landesligaschiedsrichtern werden zehn Runden erwartet.
Die geforderten Zeiten für Herren:
Auf das erste Kommando hin müssen Schiedsrichter in 30 Sekunden 150 Meter zurücklegen.
Dann bleiben ihnen 35 Sekunden für 50 Meter Gehen.
Beim nächsten Pfiff müssen sie in 30 Sekunden wiederum 150 Meter zurücklegen, gefolgt von 35 Sekunden für 50 Meter Gehen.
Vier Strecken bilden eine Runde (400 Meter).
Die geforderten für Frauen:
Auf das erste Kommando hin müssen Schiedsrichterinnen in 35 Sekunden 150 Meter zurücklegen.
Dann bleiben ihnen 45 Sekunden für 50 Meter Gehen.
Beim nächsten Pfiff müssen sie in 35 Sekunden wiederum 150 Meter zurücklegen, gefolgt von 45 Sekunden für 50 Meter Gehen.
Vier Strecken bilden eine Runde (400 Meter).
Zusätzlich wird ein sogenannter „Konformitätstest“ durchgeführt. Hierbei beurteilen die Teilnehmer Videoszenen in Bezug auf die Spielfortsetzung und die persönlichen Strafen.
Das könnte Dich interessieren
Termine
Dokumente
Regelwerk
Und selbstverständlich gilt das auch für den von uns geliebten Sport - sowohl unter freiem Himmel, als auch in der Halle.
Insofern verlinken wir hier jeweils das aktuell gültige Regelwerk für Fußball und Futsal.