Schiedsrichter

Euer Schiedsrichterausschuss informiert:

Lehrabende
Die Lehrabende teilen sich in drei Bereiche auf.
A-Abende: Lehrabend für alle Schiedsrichter.
27.02.2023 und 22.05.2023 Frisia Loga
13.03.2023 und 08.05.2023 FT03 Emden
06.03.2023 und 05.06.2023 SV Blomberg-Neuschoo
20.03.2023 und 15.05.2023 VfB Münkeboe
J-Abende: 27.03.2023 FT03 Emden
Lehrabend für Jung-Schiedsrichter (bis 18 Jahre) und SR-Neulinge aus den vergangenen zwei Jahren
B-Abende: 22.04.2023 Warsingsfehn
Lehrabend für Bezirks-Schiedsrichter und Schiedsrichter aus dem Perspektivkader. Die Schiedsrichter werden zu den B-Abenden gesondert eingeladen
Kreisleistungsprüfungen
25.03.2023 Warsingsfehn, 01.04.2023 Aurich, 24.06.2023 Holtriem und 26.06.2023 Warsingsfehn
Für Schiedsrichter, welche sich für höhere Klassen empfehlen und auf sich aufmerksam machen möchten, bieten wir die Kreisleistungsprüfung an.
Des weiteren sind auch alle anderen Schiedsrichter, die einfach entspannt ihre Fitness oder ihr Wissen in der Regelkunde prüfen möchten herzlich eingeladen.
Die Kreisleistungsprüfung teilt sich auf in einen Regeltest mit 30 Fragen und einen läuferischen Teil. Bei letzterem wird die Ausdauer mit dem Cooper-Test (12 min. Lauf, 200 m, 50 m) überprüft.
Bezirksleistungsprüfungen (22.04.2023 Warsingsfehn)
Anhand der Ergebnisse, der ersten beiden Kreisleistungsprüfungen (25.03., 01.04.), lädt der KSA die Schiedsrichter ein, die zur Bezirksleistungsprüfung erscheinen sollen.
Kreisleistungsprüfung
Egal in welcher Leistungsklasse Schiedsrichter eingesetzt werden und unabhängig davon, wie alt sie sind, alle (und zwar auf Kreis-, Bezirks- oder Landesebene) müssen einmal im Jahr eine Leistungsprüfung ablegen.
Diese Prüfung findet zum Ende einer jeden Saison statt. Sie ist unter anderem Grundlage für die Verlängerung des Schiedsrichterausweises.
Die Einladungen zu dieser Prüfung werden vom Bezirksschiedsrichterlehrwart versandt.
Während die theoretische Prüfung sowohl auf Kreis- und Bezirksebene 30 Fragen umfasst, liegt der wesentliche Unterschied bei der Bezirks-Leistungsprüfung im praktischen Bereich:
Bei den Kurzstrecken werden sechs Sprints á 40 Meter mit einer Pause von höchstens 90 Sekunden zwischen den Sprints (Zeit zum Zurückgehen) absolviert.
Die geforderten Zeiten
- 6,2 Sekunden in allen sechs Sprints für Herren
- 6,8 Sekunden in allen sechs Sprints für Frauen
Überschreitet eine Schiedsrichterin/ein Schiedsrichter bei einem der sechs Versuche die geforderte Zeit, kann sie/er unmittelbar nach Sprint sechs einen weiteren Versuch absolvieren.
Bei zwei gescheiterten Versuchen gilt der Test als nicht bestanden.
Bei der Langstrecke handelt es sich um Intervallläufe.
Im Wechsel sind eine 150 Meter Sprintstrecke und eine 50 Meter Gehstrecke (Ruhephase) vorgegeben.
Es gibt 20 Durchgänge, was zehn Runden, also einer Stecke von 4000 Metern, entspricht.
Mindestens acht Runden sind für die Meldung als Bezirksligaschiedsrichter erforderlich.
Von den Landesligaschiedsrichtern werden zehn Runden erwartet.
Die geforderten Zeiten für Herren:
Auf das erste Kommando hin müssen Schiedsrichter in 30 Sekunden 150 Meter zurücklegen.
Dann bleiben ihnen 35 Sekunden für 50 Meter Gehen.
Beim nächsten Pfiff müssen sie in 30 Sekunden wiederum 150 Meter zurücklegen, gefolgt von 35 Sekunden für 50 Meter Gehen.
Vier Strecken bilden eine Runde (400 Meter).
Die geforderten für Frauen:
Auf das erste Kommando hin müssen Schiedsrichterinnen in 35 Sekunden 150 Meter zurücklegen.
Dann bleiben ihnen 45 Sekunden für 50 Meter Gehen.
Beim nächsten Pfiff müssen sie in 35 Sekunden wiederum 150 Meter zurücklegen, gefolgt von 45 Sekunden für 50 Meter Gehen.
Vier Strecken bilden eine Runde (400 Meter).
Zusätzlich wird ein sogenannter „Konformitätstest“ durchgeführt. Hierbei beurteilen die Teilnehmer Videoszenen in Bezug auf die Spielfortsetzung und die persönlichen Strafen.
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Regelwerk
Und selbstverständlich gilt das auch für den von uns geliebten Sport - sowohl unter freiem Himmel, als auch in der Halle.
Insofern verlinken wir hier jeweils das aktuell gültige Regelwerk für Fußball und Futsal.

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